Warum ein Alleinauftrag?

Nur der Alleinauftrag sichert den „guten Ruf“ des Objektes.

Inhaltsverzeichnis

Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse, sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. Davon profitieren beide Parteien.

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.

„Bei einem Alleinauftrag können Sie sicher gehen, dass der Immobilienmakler mit ganzer Mühe Ihr Objekt zum bestmöglichen Preis vermarktet. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum das bei einem „Allgemeinen Auftrag“ nicht immer der Fall ist.“

Probleme des allgemeinen Auftrags

Dieser verpflicht einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben.  Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ wird.

So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu.

Darauf sollte man bei der immer komplizierteren Materie nicht leichtfertig verzichten. 100% Einsatz führt am ehesten zum Erfolg!