Was ist das Bieterverfahren?

Keine "Versteigerung" oder "Auktion". Dafür faire Verhandlungsbasis für Käufer und Verkäufer.

Inhaltsverzeichnis

Das Bieterverfahren ist eine in Deutschland noch sehr junge und weithin unbekannte Angebotsform. Es handelt sich um ein „freibleibendes“ Angebot und stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes dar.

Das Wichtigste vorab: Es handelt sich beim Bieterverfahren jedoch weder um eine Auktion, noch um eine Art von Versteigerung!

Das Prinzip „Angebot und Nachfrage“

Das ausgeschriebene Mindestgebot stellt nicht die eigentliche Preisvorstellung des Verkäufers dar, sondern dient lediglich dazu, mögliche Käufer dazu aufzufordern, ein Kaufangebot abzugeben.

Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie Ihr Gebot uns schriftlich mitteilen. Die abgegebenen Gebote sind jedoch weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich!
Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht.

Dies ist ein wichtiger Punkt, da es dem Bieterverfahren dem Charakter einer „Verschacherung“ oder „Versteigerung“ vorbeugt.

Vorteile für beide Seiten: Annäherung auf Marktpreis-Niveau

Das Bieterverfahren wird Anbietern und Interessenten gleichermaßen gerecht. Für Kaufinteressenten gestaltet sich die Immobiliensuche leichter, da sie nicht durch hohe Preise abgeschreckt werden. Für den Kaufinteressent bedeutet das Bieterverfahren in seiner modernen und zeitgemäßen Form die einzigartige Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit und ohne langwierige Verhandlungen die Wunschimmobilie wirklich auf Marktpreisniveau erwerben zu können. Anders als beim herkömmlichen Immobilienangebot wird in diesem Bieterverfahren keine Preisforderung gestellt. Der Interessent alleine entscheidet, welches Gebot er abgeben will.

Keine Versteigerung oder Auktion!

Am Ende des Bieterverfahrens fällt hier nicht der Hammer oder erfolgt der Zuschlag, so wie man es von einer Auktion oder Versteigerung kennt. Hier entscheidet allein der Verkäufer am Ende der Gebotsfrist, ob der das beste Gebot annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis weiterverhandeln möchte.

Der Hauptvorteil für die Verkäufer wiederum besteht darin, wesentlich mehr potenzielle Käufer zu erreichen als sonst üblich. Somit kann er auch einen besseren Kaufpreis erzielen, wenn mehrere Käufer versuchen, das Haus kaufen zu können.

Das Verfahren bietet außerdem den Vorteil, dass sich keine der beteiligten Parteien „über den Tisch gezogen“ fühlt. Der Käufer gibt ein Angebot ab, das er für angemessen hält, und der Verkäufer kann diesem Angebot zustimmen, wenn er es ebenfalls für angemessen hält.

Natürlich kann man über das Angebot reden, warum der Käufer diesen Preis vorschlägt oder warum es dem Käufer nicht reicht. Was aber entfällt, ist die Rechtfertigung des Preises auf beiden Seiten – es besteht kein Bedarf, einen bereits vorher festgelegten Preis runterzuhandeln oder zu verteidigen. Man kann eine eigene, faire Verhandlungsbasis schaffen.