Auch Bau von Eigentumswohnung regelmäßig kontrollieren
Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen ist ungebrochen hoch und Bauträger können sich aktuell meist ihre Käufer aussuchen. Dennoch sollten Käufer nicht einfach bedingungslos alles akzeptieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Der Vertrag muss Käufern 14 Tage vor dem Unterschriftstermin vorliegen und sie sollten die Zeit nutzen, ihn genau zu studieren und idealerweise vom Experten prüfen zu lassen.
Das gilt auch für den Zahlungsplan, denn bleibt der Bau wegen Insolvenz stecken, kann der Käufer einerseits nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne sein bisher gezahltes Geld zu riskieren und andererseits kann ihn die Bank des Bauträgers mit der Auszahlung des Gegenwerts der Bauruine abspeisen, unabhängig davon, wieviel er tatsächlich schon gezahlt hat. Abschlagszahlungen sollten deshalb wirklich nur entsprechend dem Baufortschritt überwiesen werden.
Zudem sollten Käufer von neu errichteten Eigentumswohnungen einen Puffer von acht Wochen einplanen, denn Verzögerungen dieser Größenordnung sind laut VPB eher die Regel als die Ausnahme.
Regelmäßige Baukontrollen sollten auch bei Eigentumswohnungen auf dem Kalender stehen, um festzustellen, ob der Bau plangemäß voranschreitet, beispielsweise die Steckdosen so installiert werden wie gewünscht und vereinbart und vieles mehr. Wer dafür einen Bausachverständigen engagiert, geht auf Nummer sicher, denn er entdeckt Mängel nicht nur schneller, sondern kann dem Bauträger auch fristgerecht Protokolle zukommen lassen, was noch behoben werden muss und so dazu beitragen, dass bis zur Abnahme des Sondereigentums alles seinen reibungslosen Gang geht. Sind die bis dahin beanstandeten Mängel bis dahin nicht behoben, rät der VPB, die Wohnung nur unter Vorbehalt anzunehmen, damit die Käufer ihr Recht auf Nachbesserung wahren.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)