Mehr Verbraucherschutz im Immobilienbereich

Richterin hält Richterhammer

Fehler bedeuten hohe Verluste

Der Erwerb einer Immobilie ist mit hohen wirtschaftlichen Werten verbunden und die Rechtslage nicht immer klar definiert. Um den Verbraucher zu schützen, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Berufszulassung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter verschärfen.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie enthält zwei wesentliche Neuregelungen: den Sachkundenachweis und die Berufshaftpflicht für Makler und WEG-Verwalter.

Nach aktueller Rechtslage müssen weder Makler noch Verwalter über spezifisches Wissen verfügen. Anders als der Immobilienmakler bedarf der gewerbliche WEG-Verwalter nicht einmal einer behördlichen Erlaubnis. Künftig müssen beide Berufsgruppen ihre Sach- und Fachkenntnis vor einer IHK nachweisen. Immobilienmakler, die weniger als sechs Jahre tätig sind und über keinen anerkannten Abschluss verfügen, sollen die Sachkundeprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Novelle absolvieren.

Wir begrüßen diese Neuregelung sehr. Die eigene Immobilie ist ein wichtiger Baustein für die individuelle Vermögensbildung und die Altersvorsorge. Sowohl der Immobilienkäufer, der sein angespartes Kapital investiert bzw. hohe Kredite aufnimmt, als auch der Verkäufer, dessen Kapital in der Immobilie steckt, müssen sich auf das Know-how des Maklers verlassen können.

Umfassender Sachkundenachweis gefordert

Allerdings schließen wir uns der Forderung des Immobilienverbands IVD an, den Gesetzesentwurf nachzubessern. „Der Sachkundenachweis sollte nicht nur in Form einer erweiterten 34 C-Auslegung geführt werden, ja sondern das ganze Spektrum des Arbeitsgebietes eines Maklers enthalten wie Vertrags- und Notarrecht.“ Als prüfende Instanz kommen unserer Meinung nach neben der IHK auch Berufsverbände wie der IVD infrage.

Auch dass die Berufshaftpflichtversicherung in Zukunft verpflichtend ist, findet unsere Zustimmung. „Wenn der Makler einen Fehler macht, bedeutet dies hohe Verluste für seine Kunden. Darum war die Berufshaftpflicht bei RE/MAX immer schon Bedingung.“ Bisher ist weder klar, wie hoch die Deckungssumme sein soll, noch sind die Inhalte und Voraussetzungen der Sachkundeprüfung näher definiert.

Mit welchem Abschluss ist man ausreichend qualifiziert?

Immobilienkaufmann/frau ist eine gute und solide Basis für den Beruf. Bei uns werden Neu- bzw. Quereinsteiger in ihrer beruflichen Entwicklung von Anfang an von erfahrenen Ausbildern und Trainern bis zur IHK Prüfung begleitet und während ihrer Praxis vom jeweiligen Büroinhaber betreut. Sehr ambitionierte Neu – und bzw. Quereinsteiger können sich auch akademisch weiterbilden: „In Kooperation mit der Hochschule Nürtingen-Geislingen bietet RE/MAX Südwest eine Qualifizierung zum bzw. zur Immobilienwirt/in (WAF) an. Diese Absolventen sind top ausgebildet.“

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.