Rechte und Pflichten von Immobilienbesitzern
Die Sonne scheint, der Hund und die Kinder rennen im Garten umher und man selbst liegt entspannt auf der Gartenliege. Eine eigene Immobilie mit Garten ist doch was Schönes. Doch Eigentum bedeutet nicht nur Freiheiten und Entfaltungsmöglichkeiten. Man muss auch mit Pflichten und Auflagen rechnen.
Duldungspflicht
Als Hausbesitzer ist man an die städtische Wasserversorgung angeschlossen. Der Müll wird von der örtlichen Müllabfuhr abgeholt. Das sind Einwirkungen auf das eigene Grundstück, die geduldet werden müssen. Das gilt auch für Energieversorger, die die Leitungen für die Anbindung an das Versorgungsnetzwerk verlegen müssen. Nur bei der Wahl des Energieunternehmens haben Eigentümer freie Hand.
Räum- und Streupflicht
Wenn es kälter wird, der erste Schnee fällt und der Boden zu gefrieren beginnt, ist es wieder Zeit, seine Wege auf und vor dem Grundstück zu räumen und zu streuen. Auch wenn es sich vor dem Gartenzaun um einen öffentlichen Gehweg handelt. Im Schadensfall Dritter haftet sonst der Eigentümer.
Nutzungspflicht
Möchte ein Eigentümer seine Immobilie auch gewerblich nutzen, geht das nur, wenn das baurechtlich bewilligt ist. Wurde die Immobilie nur für Wohnzwecke genehmigt, darf dort kein Gewerbe eingerichtet werden.
Verkehrssicherungspflicht
Diese Pflicht ist ähnlich wie die Räum- und Streupflicht zum Schutz Dritter gedacht. Aber auch um eigene Schadensfälle, verursacht durch Nachlässigkeit, zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass morsche Dachziegel, die von oben herunter fallen könnten, beseitigt werden müssen. Mängel am und um das Haus, auch das Spielgerät auf dem Grundstück, dürfen keine Gefahr darstellen. Kommt es doch zum Schadensfall, haftet der Eigentümer. Daher sollten solche Gefahrenquellen regelmäßig überprüft werden.
Energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Eigentümer Maßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen. Diese verpflichtenden baulichen Anpassungen kann man im Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachlesen.
Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf und -verkauf oder zu anderen Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.