Was Mieter im Treppenhaus dürfen – und was nicht
An der Frage, inwieweit Mieter das Treppenhaus mitbenutzen und was sie dort abstellen dürfen, scheiden sich die Geister. Auch die Gerichte fällen zuweilen widersprüchliche Urteile. Grundsätzlich aber gilt: Die Sicherheit aller Hausbewohner steht im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass Fluchtwege frei sein müssen.
Dennoch dürfen Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus abgestellt werden. Wenn nämlich ein Mietshaus keinen Aufzug hat, dürfen junge Eltern den Kinderwagen im Erdgeschoss abstellen. Zum gleichen Urteil kommt die Rechtsprechung in Sachen Rollatoren. Allerdings müssen diese – soweit möglich – zusammengeklappt und möglichst Platz sparend abgestellt werden.
Tabu sind hingegen Möbelstücke im Treppenhaus. Wer mit dem Platz in der Wohnung nicht auskommt, darf nicht einfach einen Schrank im Treppenhaus abstellen. Ausnahmen gelten allerdings für die Bewohner im obersten Stockwerk. Wenn keinen Durchgang behindern und niemand anderes den Weg versperren, dürfen sie kleinere Schuhschränke vor der Wohnungstür im Treppenhaus aufbauen.
Ansonsten dürfen Schuhe nicht einfach vor der Wohnungstür abgelegt werden. Grundsätzlich müssen auch schmutziges oder nasses Schuhwerk in der Wohnung deponiert werden.
Quelle: Immonet.de