Bevor das Gartenhäuschen einzieht
So richtig wohnlich wird ein gepflegter Garten erst durch ein hübsches Gartenhäuschen. Wer die Anschaffung bereits in diesem Frühjahr plant, sollte schon bald mit den Vorbereitungen beginnen.
Denn zunächst muss geklärt werden, ob für das Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland und ist abhängig von Größe, Nutzung und Stellplatz. Wer sicher gehen will, dass das Haus auch stehen bleiben darf, sollte also vor dem Kauf in die jeweilige Landesbauordnung schauen. Noch einfacher ist es, mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter das Haus der Wahl zu zeigen.
Die nächste Überlegung gilt dem Standort. So mag ein schattiges Plätzchen unter alten Bäumen sicherlich seinen Reiz haben, Laub und Feuchtigkeit führen aber dazu, dass die Bretter schnell morsch werden. Um das Holz zu schützen, ist ein sonniges, idealerweise windgeschätztes Plätzchen besser geeignet.
Hier kann dann endlich die Basis geschaffen werden: Denn ein solides Fundament ist für die spätere Stabilität entscheidend. Soll das Gartenhaus nur der Aufbewahrung von Gartengeräten dienen, reicht es meist, den Boden zu verdichten. Ansonsten sollte die Fläche 25 bis 30 Zentimeter ausgegraben und mit Kies gefüllt werden. Auf das Kiesbett kommen dann die Betonplatten, auf denen das Gartenhaus später steht. Bei größeren Gartenhäusern oder sehr weichem Boden muss das Fundament besonders stabil sein. Hier helfen sogenannte Bewährungsmatten. Diese gitterartigen Matten aus Eisenstäben stabilisieren den Beton und verhindern, dass er reißt.
Beliebter, beständiger, aber auch teurer ist ein Fundament aus Steinparkett auf Betonstahlplatten, das sich für alle Arten von Gartenhäusern eignet. Diese Variante sollte jedoch besser der Fachmann verlegen, da ein Betonfundament Fachwissen voraussetzt.
Für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, ein solides und waagerechte Fundament ist entscheidend. Wer hier Fehler macht, ärgert sich später nicht nur über verkantete Wände, nicht funktionierende Türen und Fenster, und eine geringe Lebensdauer des Wahl-Häuschens. Reklamieren geht dann auch nicht mehr, denn die Garantie erlischt, wenn das Fundament nicht regelgerecht ist.
Quellen: gartenmagazine.de gartenhaus-gmbh.de t-online.de bauen-und-heimwerken.de