BGH Urteil – Vermieter haftet für Brandschäden in Mietwohnung
Wer zahlt, wenn ein Mieter fahrlässig einen Schaden in der Wohnung verursacht? Darüber hatte heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden. In ihrem Urteil stärkten die Richter die Position der Mieter: Der Vermieter habe „die unbedingte Pflicht“, die Mängel zu beseitigen.
Verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahr 2012. Die damals 12- jährige Tochter der Mieter verursachte aus Unachtsamkeit einen Brand. Beim Kochen geriet Ihr heißes Öl in einem Topf in Brand. Durch die daraus entstehende Rauchentwicklung entstanden Schäden an Wänden und Decken der Küche sowie in anderen Räumen wie im Bad. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 8000€
Die Mieter schalteten ordnungsgemäß ihre Haftpflichtversicherung ein. Die aber wies darauf hin, dass die Gebäudeversicherung der Wohnungsbaugesellschaft zuständig sei, der die Wohnung gehört. Die Gesellschaft aber weigerte sich, den Fall zu melden: denn dies würde zu höheren Versicherungskosten führen. Zudem sei der Schaden doch von den Mietern verursacht worden, also müssten die auch zahlen. Das wiederum sahen die Mieter nicht ein und klagten. Neben der Schadensregulierung wollten sie wegen der Mängel, die durch den Brand entstanden, eine Mietminderung durchsetzen.
BGH: Gebäudeversicherung haftet
Zu Recht, urteilte jetzt der BGH. Ein Mieter dürfe erwarten, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet. Schließlich trage der Mieter die Kosten für die Versicherung anteilig mit. Und: der Vermieter habe „kein vernünftiges Interesse daran, anstelle der Versicherung den Mieter in Anspruch zu nehmen“, so die Richter. Und auch die Mietminderung befand der BGH für rechtens: Der Brandschaden sei ein „Mangel an der Mietsache, der den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.“
(Az. VIII ZR 191/13)