Die Bestandsimmobilie – Zentralere Lage und besserer Preis
Bestandsimmobilien haben viele Vorzüge
Einige der Vorteile von Bestandsimmobilien liegen auf der Hand: „What you see is what you get“ – das Haus „aus zweiter Hand“ kann besichtigt werden und ist schneller beziehbar – es gibt also keine doppelte Belastung durch Miete und Baufinanzierung. Zudem muss der Bauherr in die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase seines Eigenheimes wesentlich mehr Zeit, Energie und Nerven investieren als der Käufer einer bestehenden Immobilie -und bekommt nur im Idealfall auch genau das, was er sich vorgestellt hat.
Neue Besen kehren gut, besagt ein Sprichwort. Und wer es sich leisten kann, kauft lieber ein neues Produktals ein altes. Nicht so jedoch bei Immobilien. Die Deutschen entscheiden sich, Angaben des größten deutschen Baukreditvermittlers Interhyp zufolge, häufiger für den Kauf einer gebrauchten Immobilie als für die Finanzierung einer neuen: Von allen Baufinanzierungen entfallen nur 30 Prozent auf einen Neubau, 40 Prozent auf den Kauf einer gebrauchten Immobilie.
Ein wesentlicher Aspekt bei dieser Entscheidung ist die Lage: Zentrumsnahe Baulücken sind, vor allem in begehrteren Metropolen, rar gesät. Neubaugebiete entstehen in den Randlagen und Vororten und weisen naturgemäß kein gewachsenes Umfeld in Form einer intakten Infrastruktur auf.
Auch das „Wohnen im Grünen“ lässt auf dem Bauland noch jahrelang auf sich warten. „In guter Lage ist eine Bestandsimmobilie genauso viel Wert wie ein Neubau in einem Randgebiet“, bestätigt Kurt Friedl, Geschäftsführer von RE/MAX Deutschland Südwest. Und dann wäre da noch der Preisunterscheid: Die bestehende Immobilie kostet, bei überschaubarem Sanierungsbedarf, im Schnitt 55 Prozent weniger als der – zudem schwer kalkulierbare – Neubau.
Die Bausparkassengruppe LBS beziffert die Kosten für einen Neubau im Bundesdurchschnitt auf rund 230.000 Euro. Eine Bestandsimmobilie kostet hingegen nur 148.000 Euro. Und es ist absehbar, dass die Baukosten weiter steigen, zum einen durch teurere Grundstückspreise zum anderen durch Gesetze und Auflagen wie die Energieeinsparverordnung EnEV, deren Einhaltung in Zukunft immer mehr Arbeits- und Materialaufwand erforderlich macht. Bei Bestandsimmobilien hingegen sind die EnEV-Vorgaben bislang nur im Zuge von Sanierungen relevant.
Augen auf beim Immobilienkauf!
Damit es nach dem Kauf keine bösen Überraschungen gibt und die Sanierungskosten der Bestandsimmobilie im Rahmen bleiben, empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss einen Gutachter
hinzuzuziehen. Denn in der Regel gibt es keine Gewährleistung bzw. bezieht diese sich lediglich auf neuere Baumaßnahmen. Anfechtbar ist der Kaufvertrag nur, wenn verdeckte Mängel arglistig verschwiegen wurden. Dies nachzuweisen, ist erfahrungsgemäß schwierig. Übersieht der Gutachter jedoch massive Mängel, kann er in der Regel dafür haftbar gemacht werden.
Aber auch wer neu baut, ist nicht vor gravierenden Baumängeln sicher. Dreh- und Angelpunkt ist hier die Vertragsgestaltung. Paul Popescu, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltverein, rät Bauherren, sich rechtzeitig vor Vertragsabschluss sowohl von einem Fachanwalt für Bauund Architektenrecht als auch von einem qualifizierten Bausachverständigen beraten lassen: „Ausgaben von einem Prozent der Bausumme für den Expertenrat amortisieren sich über geringere Mängel und eingesparte Nachtragsleistungen bis zur Bauabnahme locker.“
Quellen: Interhyp Baufinanzierung, LBS Bausparkasse, ARGE Baurecht
Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.