Ein schöner Erker ziert das Haus

Überdachter Vorbau erhöht den Wohnwert

Der Begriff Erker leitet sich von dem französischen Wort „arquière“ ab, was so viel heißt wie  „Schützenstand“ oder „Schießscharte“. Der ursprüngliche Zweck der Mauerausbuchtung war es, einen Rundumblick zu gewährleisten. Im Mittelalter wurden Erker darum gern an Wehrbauten angebracht, um die Festungsmauer besser übersehen und etwaige Angreifer aus der Deckung heraus mit Wurfgeschossen in die Flucht schlagen zu können.

Schmückendes Element

Später wurde der Erker zum schmückenden Element der Hausfassade und zum  Inbegriff wohnlicher Gemütlichkeit. Der Vorbau erweitert den Raum um ein Gestaltungselement mit individuellem Grundriss und lässt ihn großzügiger erscheinen.Die Möglichkeiten der Nutzung und Möblierung sind vielfältig: Je nach Größe des Anbaus kann hier die gemütliche Sitzecke für gesellige Runden, zum Beispiel als Erweiterung des Esszimmers, einziehen.Dank seiner Fensterflächen kann der Vorbau, auch nachträglich angebaut, dunkle Räume aufhellen. Das Tageslicht und die erweiterte Aussicht macht ihn zu einem idealen Refugium für Hobbies wie Malerei, Musik oder Bastelarbeiten.

Aufwand und Kosten

Die Kosten für einen Erker beginnen bei etwa 6.000 Euro und variieren je nach Größe, Bauweise und gewähltem Material deutlich. Bei einem Neubau lässt sich einiges sparen – zumindest, wenn Sie keine individuelle Planung bevorzugen. Viele Hausbaufirmen bieten fertig geplante Häuser an, in deren Grundriss ein Erker bereits vorgesehen ist. Mit höheren Kosten aufgrund der Umbaumaßnahmen müssen Sie rechnen, wenn Sie einen Erker nachträglich anbauen möchten. Wände und ggf. das Dach müssen dann rückgebaut, der Fußboden dem Wohnraum angepasst werden.  Da der Vorbau die Fassadenoberfläche vergrößert, ist außerdem mit höheren Energiekosten zu rechnen. Unser Tipp: Dämmen Sie den neuen Erker schon beim Anbau!

 

Rechtliche Vorgaben

Nachteilig könnte sich ggf. auch auswirken, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber der Hausbaufirma durch den baulichen Eingriff  verfallen. Zu beachten sind auch die baurechtlichen Bestimmungen. Fragen Sie im Vorfeld bei der kommunalen Bauaufsichtsbehörde an, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen.

Quellen: Deutscher Bauanzeiger, branchen-bewertungen.de, haus-bau-kosten.de

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.