Erst Bodengutachten, dann die Bauplanung
Jedes Haus muss auf sicherem Untergrund stehen, egal ob auf einer Bodenplatte oder auf einem Keller. Das wissen laut Verband Privater Bauherren (VPB) inzwischen viele Häuslebauer und sie erkundigen sich, ob im Bauvertrag ein Baugrundgutachten enthalten ist.
Grundsätzlich sehr lobenswert, doch nur, weil ein Baugrundgutachten im Bauvertrag festgehalten ist, macht das den Boden nicht zu einer sicheren Sache. Denn es kommt auf die Ergebnisse des Gutachtens an und die müssen vor dem Bau bzw. der Planung und damit vor Vertragsschluss bekannt sein, sonst drohen Nachträge und Zusatzkosten.
Ein typisches Problem sind laut VPB zum Beispiel nicht tragfähige Böden, die in der Regel kostenpflichtig ausgetauscht werden müssen. Stellt sich das erst nach Vertragsabschluss heraus und die Bodenverhältnisse sind noch nicht in den Kosten enthalten, muss ein Nachtrag her. Da Bauherren normalerweise keine Zeit haben, Vergleichsangebote einzuholen, können die Bodenarbeiten dann schnell teuer werden.
Zudem rät der VPB, solche Nachtragsangebote genau zu prüfen, denn nicht alle Firmen nehmen es mit den Maßen sehr genau. Vor dem Bezahlen der Rechnung sollte in jedem Fall auf Plausibilität geprüft werden: ob zum Beispiel die berechneten Kubikmeter Aushub auch mit den Angaben auf den Lieferscheinen des Fuhrunternehmens übereinstimmen, ob diese Menge an Erde vom LKW-Fahrer wirklich zur Deponie gebracht wurde etc.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.