Immobilienverkauf rechtlich absichern: So gelingt der Termin beim Notar

Ein Immobilienverkauf ist erst mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig. Bis dahin sollten Eigentümer genau wissen, worauf es im Kaufvertrag ankommt. Besonders ohne Makler-Unterstützung bleiben wichtige Fragen oft offen.
Vertragsunterlagen verstehen: Was vor dem Notartermin geprüft werden sollte
Bevor ein Käufer verbindlich zusagt, wird meist ein Kaufvertragsentwurf erstellt. Diesen erhalten beide Parteien vor dem Notartermin zur Prüfung. Für Verkäufer ist es entscheidend, sich diesen Entwurf genau anzusehen – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung. Enthält der Vertrag alle wichtigen Angaben zur Immobilie, den Kaufpreis, mögliche Mängel oder Übergaberegelungen? Gibt es besondere Absprachen, die im Vertrag festgehalten werden sollten? Wer diese Fragen nicht klärt, riskiert späteren Ärger. Deshalb gilt: Kein Entwurf sollte ungeprüft zur Unterschrift führen.
Was der Notar macht – und was das für Verkäufer bedeutet
Der Notar ist eine neutrale Instanz und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich aufgesetzt ist. Er liest den Vertrag im Beurkundungstermin vor, beantwortet Fragen und achtet darauf, dass alle Vereinbarungen klar und wirksam formuliert sind. Für Verkäufer ist wichtig zu wissen: Der Notar prüft nicht die wirtschaftlichen Interessen – das heißt, er stellt nicht sicher, dass der Verkaufspreis marktgerecht ist oder der Käufer zuverlässig zahlt. Die Kosten für den Notar übernimmt in der Regel der Käufer, doch auch Verkäufer sollten wissen, was sie erwartet und welche Unterlagen sie mitbringen müssen.
Klauseln, auf die Sie als Verkäufer achten sollten
Ein Kaufvertrag enthält oft Standardformulierungen – doch nicht jede passt zu jedem Verkaufsfall. Verkäufer sollten darauf achten, dass Haftungsausschlüsse richtig formuliert sind, Übergabetermine realistisch gesetzt wurden und die Zahlungsmodalitäten klar geregelt sind. Auch Rücktrittsrechte oder Regelungen bei Zahlungsverzug sollten eindeutig definiert sein. Wer seine Immobilie privat verkauft, übersieht schnell eine wichtige Formulierung – und das kann später teuer werden.
Übergabe, Zahlung, Grundbucheintrag: Was nach der Unterschrift passiert
Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist der Immobilienverkauf rechtlich bindend – doch abgeschlossen ist er damit noch nicht. Erst wenn der Käufer den Kaufpreis vollständig überwiesen hat und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wurde, ist der Verkauf endgültig vollzogen. Dazwischen liegt oft eine Zeitspanne von mehreren Wochen, in der noch einiges geregelt werden muss.
Verkäufer sollten genau wissen, wann sie Schlüssel und Unterlagen übergeben, wer sich um die Beräumung oder eventuelle Renovierungsarbeiten kümmert und wie der Notar den Zahlungseingang absichert. Ein abgestimmter Zeitplan zwischen Notar, Käufer, Verkäufer und eventuell beteiligten Banken ist in dieser Phase besonders wichtig – nur so verläuft der Eigentumswechsel reibungslos.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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