Mietpreisbremse und Bestellerprinzip – Das neue Jahr bringt einige Neuerungen rund um die Immobilie

Mietrechtsreform 2015

Im Immobilienbereich hat das Jahr 2015 ein paar Neuerungen im Gepäck, die sich für Immobilienkäufer und -besitzer bzw. Vermieter eher ungünstig auswirken könnten.

Zu vermieten

Mit dem erklärten Ziel, für weiterhin bezahlbare Mieten zu sorgen, streben die Regierungsparteien eine Miet-rechtsreform an. Wesentlicher Bestandteil ist die so genannte Mietpreis-bremse, die Wohnraumsuchende in Ballungszentren entlasten soll.

„Mietpreisbremse“

Demnach darf der Mietpreis bei Wiedervermietungen nur noch maximal zehn Prozent über der orts-üblichen Vergleichsmiete liegen. Der Vermieter kann also nicht, wie bisher üblich, den Mietpreis im Falle einer Neuvermietung relativ frei gestalten. Ausgenommen von dieser auf fünf Jahre begrenzten Regelung sind Neubauten.

Endgültig beschlossen ist die Gesetzesnovelle noch nicht, doch ist laut Auskunft der Pressestellen von Bundestag und -rat mit einem zeitnahen Inkrafttreten der neuen Regelungen zu rechnen.

„Bestellerprinzip“

Dies gilt auch für das bereits seit einiger Zeit diskutierte „Bestellerprinzip“, das im Zuge der Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Wie der Name besagt, soll demnach in Zukunft derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt. In den meisten Fällen ist das der Immobilienbesitzer.

Bisher war es üblich, dass der Mieter die Maklerprovision, in der Regel zwei Monatsmieten, zahlt.

Die Länder sehen Verbesserungsbedarf. So gäbe es noch keine Regel zur Mieterhöhung nach Modernisierung des Wohnraums. Außerdem sollen Vermieter bereits von Beginn des Mietverhältnisses an ggf. zu einer Rückzahlung überhöhter Mieten verpflichtet werden.

Altes paart

6,5 Prozent Grunderwerbssteuer im Saarland

Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbesteuer selbst bestimmen dürfen, ist diese – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – in allen Ländern gestiegen. Im Saarland erhöht sich die Grunderwerbssteuer ab Januar 2015 um ein Prozent auf 6,5 Prozent. Beim Kauf einer Immobilie für 300.000 Euro sind also 19.500 Euro an den Fiskus zu entrichten.

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.