Rauchmelderpflicht im Saarland – passend dazu ein Test der Stiftung-Warentest
Rauchmelderpflicht im Saarland – passend dazu ein Test der Stiftung-Warentest.
Im Saarland haben Eigentümer nun bis zum 31. Dezember 2016 Zeit, in ihren Häusern und Wohnungen Rauchmelder anzubringen. Die Pflicht gilt für folgende Räume:
Schlafzimmer: Rauchmelderpflicht besteht für alle vorhandenen Schlafzimmer
Kinderzimmer: Rauchmelderpflicht besteht für alle vorhandenen Kinderzimmer
Wohnzimmer: Für das Wohnzimmer besteht nur dann eine Rauchmelderpflicht, wenn es auch als Schlafzimmer genutzt wird oder als Fluchtweg, also wenn es durchquert werden muss, um die Wohnung zu verlassen.
Flure: Rauchmelderpflicht besteht für alle Flure die als Fluchtweg dienen
sonstige Zimmer: Hier gilt die gleiche Regelung wie für Wohnzimmern
Der Test:
Immer mehr Bundesländer führen die Rauchmelder-Pflicht ein – dass es bei der Auswahl der richtigen Geräte jedoch nicht allein auf den Preis ankommt, zeigt ein aktueller Test der Stiftung Warentest. Darin blieb der mit 103 Euro teuerste untersuchte Rauchmelder sogar bei dickem Qualm still.
Wie zügig warnen die Geräte vor Rauch und wie anfällig sind sie für falschen Alarm? Sieben von 14 Rauchmeldern wurden von der Stiftung Warentest als gut eingestuft und der Testsieger kostet vergleichsweise bescheidene 26,50 Euro.
Wer gute Rauchmelder für einzelne Räume sucht, erhält die laut Testergebnis schon für einen Preis ab 20 Euro. Vernetzte Rauchmelder, die über Funk kommunizieren und so größere Häuser und Wohnungen intelligent überwachen, kosten etwas mehr, doch auch in dieser Kategorie bewährten sich zwei Systeme schon für 65 und 94 Euro.
Um den häufigen Batteriewechsel zu umgehen, rät Stiftung Warentest von billigen Geräten mit Alkalizellen ab. Die Lithiumbatterien der etwas teureren Rauchmelder versprechen eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren.
Der detaillierte Test findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test oder kann online abgerufen werden.