Was Sie über die Reservierungsvereinbarung wissen sollten
Immer wieder kommt es vor, dass Immobilieninteressenten sich für eine Immobilie entschieden haben, sie aber noch nicht kaufen können, weil die Finanzierung von der Bank noch nicht bewilligt ist. In Zeiten des knappen Immobilienangebots kann das sehr ärgerlich sein. Die Lösung: bei einem Profimakler können Sie eine Reservierungsvereinbarung schließen.
Reserviert ein Makler für Sie eine Immobilie, wird das als Reservierungsvereinbarung bezeichnet. Diese kann abgeschlossen werden, wenn der Kaufvertrag eines beabsichtigten Kaufs aus unterschiedlichen Gründen erst später unterzeichnet werden kann. Damit garantiert der Makler, dass er die betreffende Immobilie für einen festgelegten Zeitraum keinem anderen Interessenten anbietet.
Gibt es eine Reservierungsgebühr?
Ein solcher Service ist oft nicht kostenfrei. Einige Makler erheben eine Reservierungsgebühr. Sie ist das Entgelt dafür, dass der Makler für einen bestimmten Zeitraum auf seine Vermarktung verzichtet. Sie ist somit eine Absicherung für den Makler, falls der Interessent die Immobilie doch nicht kauft. Kommt der Kauf jedoch zustande und wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, wird die Reservierungsgebühr auf die Maklerprovision angerechnet.
Oft verzichten Makler jedoch auf die Erhebung einer Gebühr, da es spätestens, wenn der Interessent abspringt, zu Streitigkeiten kommen kann. Zudem sind wirksame Reservierungsgebühren in der Praxis nicht so einfach zu vereinbaren. Denn eine Reservierungsvereinbarung muss von allen Seiten, also Interessent, Verkäufer und Makler, getroffen werden.
Dass der Verkäufer über diese Vereinbarung informiert wird, ist wichtig, weil der Makler durch seine vorübergehende Passivität in der Vermarktung der Immobilie gegen seine Pflichten verstößt, die im Maklervertrag in Form des Alleinauftrags vereinbart wurden. Denn im Alleinauftrag, beziehungsweise qualifizierten Alleinauftrag, wird das aktive Kümmern um die Immobilie und der Nachweis aller möglichen Interessenten geregelt.
Wie lang darf reserviert werden?
Eine Immobilie kann nicht auf unbestimmte Zeit reserviert werden. Allerdings kann der Zeitraum frei verhandelt werden. In der Regel wird eine Immobilie ein bis zwei Monate reserviert. Zwar ist theoretisch auch ein längerer Zeitraum möglich. Allerdings kann es in einem solchen Fall sinnvoll sein, einen Vorvertrag abzuschließen.
Entscheidend ist am Ende jedoch der Kaufvertrag. Die Reservierungsvereinbarung kann einen Rücktritt vom Kauf nicht verhindern. Denn bis zur notariellen Beurkundung und damit des Kaufs der Immobilie wird diese nicht auf den Interessenten übertragen und der Verkäufer kann auch nicht gezwungen werden, die Immobilie zu verkaufen.
Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://www.breiholdt-voscherau.de/aktuell/m33P.html
https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-reservieren/
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © baranq/Depositphotos.com