Altes Haus schon verkauft – Neues noch nicht fertig? Mit Profi vermeiden!

Sie haben Ihre alte Immobilie verkauft, sitzen auf gepackten Umzugskisten, aber die Fertigstellung Ihres neuen Eigenheims verzögert sich. Der geplante Einzugstermin ist geplatzt! Solche brenzligen Situationen lassen sich wohl kaum ganz vermeiden. Denn es dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein, dass auf einer Baustelle nicht immer alles termingerecht fertig wird – nicht nur bei Großprojekten wie Flughäfen oder Philharmonien. Die Frage ist: Was können Sie nun tun?

Im Grunde genommen haben Sie zwei Möglichkeiten. Option 1: Sie können versuchen, Ihren Auszug aus der alten Immobilie hinauszuzögern, indem Sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer treffen. Oder Option 2: Sie brauchen eine Zwischenunterkunft. Beides ist ärgerlich, aber je nach Situation lässt sich der Schaden begrenzen.

Zeitlich begrenztes Wohnrecht oder Zwischenmietvertrag

Wenn sich die Verzögerung Ihres Einzugs in den Neubau schon vor Abschluss des Kaufvertrages Ihrer alten Immobilie abzeichnet, haben Sie recht gute Chancen, sich mit Ihrem Käufer über einen Aufschub des Umzugstermins zu einigen. Sofern der neue Eigentümer sich einverstanden erklärt, sollten Sie ein zeitlich begrenztes Wohnrecht für sich und Ihre Familie direkt in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Um für entsprechende Vertragsklauseln eine rechtssichere Formulierung zu finden, benötigen Sie in jedem Fall den Rat eines Rechtsbeistandes oder eines Immobilienexperten.

Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem neuen Besitzer Ihrer Immobilie einen Zwischenmietvertrag abzuschließen, was zumindest theoretisch auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages noch geschehen kann. Allerdings wird der neue Eigentümer dem nur zustimmen, falls seine eigenen Umzugspläne noch nicht in Sack und Tüten sind.

Zwischenunterkunft mieten – eventuell mit Entschädigung

Ist es für eine Einigung mit dem Käufer Ihrer Immobilie schon zu spät, dann heißt das, Sie brauchen kurzfristig eine Zwischenunterkunft. Wenn Ihr vertraglich zugesicherter Einzugstermin nicht eingehalten werden kann, haftet in der Regel der Bauträger. Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger ein festes Einzugsdatum vereinbart wurde. Wenn ja, ist der Bauträger verpflichtet, Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zu stellen oder eine Entschädigung zu zahlen. Der Bauträger muss dann sogar auch für weitere Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verzögerung des Einzugstermins entstehen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Maklerkosten für die Beschaffung der Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Um eine solche Situation aber überhaupt zu vermeiden, ist es ratsam, sich an einen Immobilienprofi zu wenden. Er kennt sich mit dem Verkaufs- und Übergabeprozessen bestens aus und sorgt für einen reibungslosen Immobilienübergang.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Wir beraten Sie gerne. Auch auf der Suche nach einer Zwischenunterkunft stehen wir Ihnen zur Seite.

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienkauf-Verkaeufer-wohnt-befristet-weiter-im-Haus-gegen-Mietzahlung–f215048.html

https://www.gevestor.de/details/hausbau-so-handeln-sie-bei-verspaeteter-uebergabe-714589.html

https://www.advocado.de/ratgeber/bau-und-architektenrecht/bauphase/wegen-bauverzug-schadensersatz-beanspruchen.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: song_mi/Depositphoto ©

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.