„Liebe deinen Nächsten“

… solang’s nicht der Nachbar ist.

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, das wusste schon Friedrich Schiller. Eigentlich sollten sich in der Weihnachtszeit ja alle ganz besonders lieb haben, doch vielleicht sind es ja gerade die hohen Erwartungen, die Zank und Frust befördern. So haben auch am Jahresende die Grenzstreitigkeiten am Nachbarszaun Hochkonjunktur.

Die stolze Bilanz eines Kleinkrieges am Gartenzaun beschäftigte einen entnervten Richter am Amtsgericht Lübbecke: Zwei Dutzend Hühnereier, faule Tomaten, abgeknabberte Maiskolben, leere Flaschen, Kunststoffrollen und Möbelfüße hatten vom Nachbargrundstück aus ihren Weg über den Zaun des Klägers gefunden. Nicht minder vielseitig waren die Beleidigungen.

Hier und da artet auch das Schneeschieben zum Duell aus – wie im schwäbischen Nersingen. Und warum nicht nutzen, was die Jahreszeit bietet? So wurde die Schneeschaufel zum Schlaginstrument bei einer Keilerei zwischen zwei Nachbarn. Grund der Aufregung: Der eine hatte Schnee gegen das seiner Ansicht nach störend geparkte Heilig’s Blechle des anderen geschaufelt.

Vor dem Amtsgericht München stritten sich zwei bayerische Häuslebauer, weil einer von ihnen beim Schneeschippen hin und wieder eine Schaufel der weißen Pracht auf das Grundstück seines Nächsten fallen ließ. Der Gipfel des Eisbergs: Einmal habe der schippende Provokateur dem Leidtragenden sogar tief in die Augen geschaut und dabei hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geworfen.

Mit einer heißen Spur auf kühlem Grund musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befassen: Bei der Nutzung des Wegerechts auf dem Nachbarsgrundstück hatte ein Nachbar beim Transport des Weihnachtsbaumes eine Nadelspur hinterlassen – was der Kläger zum Anlass nahm, eine grundsätzliche Reinigungspflicht des Wegeberechtigten zu fordern.

Blinkende Lichterketten, lebensgroße beleuchtete Weihnachtsfiguren, LED Rentierschlitten – auch über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Oft ist die aufwendige oder gar kitschige Weihnachtsdeko des Nachbarn dem auf der anderen Zaunseite ein Dorn im Auge. Steigern lässt sich die visuelle Belästigung zum Beispiel durch nächtlich blinkende Rentiere, die das Schlafzimmer des Nachbarn alle drei Minuten in gleißendes Licht tauchen. Und wenn Santa Claus dann auch noch Jingle Bells spielt, weil eine vorbeistreifende Katze den Bewegungssensor aktiviert hat, ist es mit der Nachtruhe ganz vorbei.

Wenn die Wohnung Feuer fängt.

Minimalistischer eingestellten Weihnachtsfans reichen schon ein paar flackernde Kerze für die weihnachtliche Stimmung. Doch auch hier kann es mit Romantik und Besinnlichkeit schnell vorbei sein – spätestens dann nämlich, wenn die Wohnung in Flammen steht. So feierte ein Pärchen das Fest der Liebe mit einem Schäferstündchen im Schlafzimmer, während der Adventskranz die Küche in Brand setzte. Die Versicherung attestierte grobe Fahrlässigkeit und weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Sinne der Liebe: Die Versicherung musste zahlen.

Verständnis zeigte selbiges OLG auch für eine überforderte junge Mutter, die von ihrer quengelnden Tochter dazu genötigt wurde, den neuen Puppenwagen draußen spazieren zu fahren. Unterdessen fackelten die Weihnachtsbaumkerzen den Baum nebst Wohnung ab. Auch hier musste die Versicherung zahlen: Die entnervte Mutter verdiene Verständnis, ihr Verhalten sei stressbedingt und daher nicht als grob fahrlässig anzusehen, erklärte der Richter.

Quellen: raekuempers.de/urteile-weihnachtszeit, t-online.de, lto.de/recht

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.