„Im Interesse aller Bürger“

Staat erhöht Anreize für energetische Haussanierung.

Eine bessere Isolierung spart viel Heizenergie und verbessert den Wohnkomfort im Gebäude. Doch der Sanierungseifer der Deutschen hält sich in Grenzen: Pro Jahr werden bislang weniger als ein Prozent der bestehenden Gebäude saniert. Für den Klimaschutz ist das viel zu wenig. Um mehr Anreize zu schaffen, wurden die Fördertöpfe nun nachgefüllt.

Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. „Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten
profitieren“, erklärt das Umweltbundesamt. Um Anreize zu schaffen, haben die staatlichen Förderinstitute Anfang 2020 noch einmal nachgelegt, nachdem die Bundesregierung bereits im Dezember letzten Jahres die lang erwartete Steuerförderung für Gebäudesanierungen beschlossen hatte. Eigentümer, die in Wärmedämmungund klimafreundliche Heiztechnik investieren, bekommen jetzt mehr Geld vom Staat, vorausgesetzt, sie nutzen ihr Wohneigentum selbst. Dabei können sie wählen zwischen einem Steuerbonus vom Finanzamt oder gut gefüllten Fördertöpfen von der staatlichen KfWBank oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Welche Förderung wählen?

Stehen größere Sanierungen an, ist es ratsam, eine KfW- oder BafaFörderung zu beantragen. Für Hausbesitzer, die nur einzelne Maßnahmen durchführen wie zum Beispiel neue Fenster oder Türen einbauen, Dach oder Wand dämmen, ist der Steuerabzug gleichermaßen lohnend. Das ergeben Beispielrechnungen von Stiftung Warentest. Wichtig ist es, die passende Variante bereits vor Sanierungsbeginn zu wählen, zumindest, wenn Fördermittel beantragt werden sollen. Die Steuerermäßigung hingegen kann man auch im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bis zu 40.000 Euro vom Finanzamt.

Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus, zieht das Finanzamt über drei
Jahre verteilt bis zu 20 Prozent der Ausgaben für eine energetische Sanierung von Ihrer Steuerschuld ab, insgesamt jedoch höchstens 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Haus über zehn Jahre alt ist und dass ein Fachunternehmen die Sanierungsarbeiten ausführt. Geltend machen können Steuerzahler fast alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren, neben den oben genannten gehört dazu auch der Einbau einer Lüftungsanlage sowie eine neue oder verbesserte Heizungsanlage.

Da regenerative Energien im Fokus der Förderung stehen, gibt es natürlich keinen Steuerbonus für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine Gasbrennwertanlage – es sei denn, diese wird mit erneuerbaren Energien kombiniert. Gefördert werden Solarkollektor- oder Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Brennstoff zellen, MiniKraft-Wärmekopplung oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Eine Energieberatung im Vorfeld ist zwar keine Voraussetzung für die  Steuerermäßigung, bietet sich jedoch an, da die zu 50  Prozent gefördert wird.

 

Bafa-Zuschüsse für neue Heizsysteme.

Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen von bis zu 35 Prozent vergibt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Wird eine alte Ölheizung ersetzt, gibt das Bafa sogar 45 Prozent dazu. Insgesamt erkennt das Bafa Kosten von bis zu
50.000 Euro an. Ausgeschlossen sind Heizungsanlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die älter als 30 Jahre sind, denn in diesem Falle wäre der
Hauseigentümer bereits nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, die alte Heizung auszutauschen.

KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse.

Die KfW hat die Förderung in den Bereichen Energieeffizienz, Bauen und Sanieren seit Ende Januar dieses Jahres erhöht und zahlt jetzt Tilgungs- und Investitionszuschüsse
von bis zu 48.000 Euro. Die maximale Kreditsumme zum Beispiel für eine Komplettsanierung des Hauses beträgt 120.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus.
(Anträge für einen Investitionszuschuss der KfW gibt es online unter public.kfw.de/zuschussportal-web).

Quellen:
umweltbundesamt.de
immonewsfeed.de,
test.de
energie-experten.org

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.