Wintergarten oder Anlehnhaus – ist eine Baugenehmigung Pflicht?

Sonne und Licht sind Balsam für die Seele und heben die Stimmung. Kein Wunder, dass Glasan-bauten wie der Wintergarten, die uns über die schöne Jahreszeit hinaus mit Licht und Wärme versorgen, so beliebt sind. Da jedoch in unserem Land auch das eigene Grundstück mit Gesetzen und Vorschriften gepflastert ist, gilt es einiges zu beachten, um etwaige Geldstrafen oder gar Abrissanordnungen zu vermeiden.

 

 

Wintergarten_hans_pixelio.deJegliche bauliche Veränderung am oder im Haus unterliegt den Bauvorschriften der Landesbau-ordnung (LBO). Deshalb ist für Anbauten gleich welcher Art eine Baugenehmigung oder zumindest eine Bauanzeige erforderlich. Ausgenommen sind in der Regel Anlehnhäuser oder Kaltwintergärten: Als Terrassen- oder Balkonverglasungen haben sie keinen Einfluss auf die Gesamtstatik des Hauses und dessen Wärmehaushalt, sondern verlängern lediglich die Nutzung der Terrasse.

Da sie zum Gewächshausbereich gehören und nicht ganzjährig genutzt werden können, gelten Anlehnhäuser – im Gegensatz zum beheizten Wintergarten – zudem nicht als Erweiterung des Wohnraumes. Dieser endet nach wie vor an der verschließbaren Terrassentür.

Der ganzjährig bewohnbare Wintergarten hingegen, der übrigens auch steuerlich erfasst wird, muss nach den Vorgaben der Wärme-schutzverordnung isoliert werden. Die Verglasung ist dementsprechend teuer und hochwertig.

 

 

Richterin hält Richterhammer

Zur Bearbeitung des Antrags braucht das örtliche Bauamt den Bau- und den Flurplan. Voraus-setzung ist außerdem das Wohlwollen und die (am besten schriftliche) Zustimmung der Nachbarn, besonders bei einer Grenzbebauung bzw. wenn die Mindestabstandsflächen nicht eingehalten werden können. Wer in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage lebt, benötigt die Zustimmung aller Eigentümer.

 

 

 

 

 

Anlehnhaus_jimby_pixelio.deWem all das zu kompliziert ist, dem sei das Anlehnhaus als, zudem preisgünstige, Alternative zum Wintergarten empfohlen. Was die Optik betrifft, gibt es kaum Unterschiede. Auch Anlehnhäuser gibt es in verschiedenen Formen mit Pult, Rund- oder Satteldach – wahlweise mit Dachfenstern, Schiebe- oder Drehtüren.

Da mittlerweile auch hochwertige Verglasungen und thermisch getrennte Alu-Profile für eine bessere Isolierung angeboten werden, ist der Übergang zum Wintergarten fließend. Natürlich können Sie das Anlehnhaus bei Bedarf mit E-Geräten oder IR-Strahlern heizen.

Wenn Sie die Sonnenoase also nicht nur gelegentlich genießen und eine Anzeige durch neidische Nachbarn vermeiden wollen, sollten Sie auch beim Anbau eines Kaltwintergartens sicherheitshalber das Bauamt informieren.

Ein großer Pluspunkt beim Anlehnhaus ist die Energieeinsparung. Denn was der Wintergarten an sonnigen Tagen für die angrenzenden Räume einspart, verbraucht er an zusätzlicher Heizkraft an kalten Tagen. Beim Anlehnhaus können Sie die Wärme der Frühlings- und Herbstsonne in die angrenzenden Räume einladen und die Winter-kälte aussperren. Im Winter wirkt die Verglasung vor der Hausfassade als Puffer vor frostiger Kälte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Über den Autor

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr, Autor dieses Artikels

Harry Mohr

Immobilienmakler (IHK)

Harry Mohr ist Immobilienmakler und Inhaber des RE/MAX Immobilien Kontor. Als DEKRA-geprüfter Immobiliengutachter und Mitglied der RE/MAX Hall of Fame unterstützt er seine Kollegen und Mandanten in allen Bereichen der Immobilienvermarktung.